„Gelber Schein“ contra „Personalausweis“

Geheimsache „EU“ – Unionsbürgerschaft?
„Der deutsche Reisepass oder Personalausweis stellt keinen förmlichen Nachweis
für das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit dar.
Die Deutscheneigenschaft kann nur durch einen Staatsangehörigkeitsausweis […] nachgewiesen werden.“

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Immer mehr Menschen beantragen den sog. „Gelben Schein“. Als Alternative zu dem sog. PERSONALausweis. Denn zu recht möchte man STAATSangehöriger sein und kein Personal einer Firma.
Doch ist dies realistisch?

Wikipedia:
Staatsangehörigkeitsausweis
Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Mit einem solchen Ausweis ist die Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Als Rechtsgrundlage fungiert § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
Hintergrund
Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit,[1][2] sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz) nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen…
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Bundesregierung muss zum Staatsangehörigkeitsausweis Stellung beziehen – sind Wahlen illegal?
Die Sache mit dem sogenannten „Gelben Schein“ wird nun Gegenstand einer Anfrage der AfD an die Bundesregierung, die dazu Stellung beziehen muss.
Zuvor hatte bereits das baden-württembergische Innenministerium auf eine Anfrage des grünen Abgeordneten Daniel Lede Abal festgestellt, dass der „Staatsangehörigkeitsausweis das einzige Dokument sei, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich sei, verbindlich festgestellt werden könne (§ 30 StAG).“
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Interview Jo Reiner Staatsangehörigkeit

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Deutsches Recht – und die Souveränität der Bundesrepublik
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